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Regierung sieht bei Kindergrundsicherung staatliche "Bringschuld"

Archivmeldung vom 27.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesfamilienministerium, Hauptsitz Berlin
Bundesfamilienministerium, Hauptsitz Berlin

Foto: Beek100
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung sieht bei der Antragsstellung zur Kindergrundsicherung eine staatliche "Bringschuld". Es werde eine "neue Mechanik aufgesetzt, mit der der Staat zum Servicedienstleister für die Familien werden soll", sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums am Mittwoch in Berlin.

Geplant sei, dass Eltern ihr Kind anmelden, dann Kindergrundsicherung beantragen und ihr Einverständnis geben, dass Daten zwischen den Behörden abgeglichen werden. "Und mehr müssen die Eltern dann nicht tun", so die Sprecherin weiter. 

Diese Zustimmung sei notwendig, "aber in dem Ziel, das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten, soll die einmalige Antragstellung ausreichen". Mit der am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Kindergrundsicherung will die Bundesregierung bisherige Leistungen bündeln und so die Beantragung vereinfachen. Familien sollen künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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