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Unions-Wirtschaftsflügel für Beschränkung des Verbandsklagerechts

Archivmeldung vom 23.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christian Freiherr von Stetten  (2017)
Christian Freiherr von Stetten (2017)

Bild: (CC BY-SA 2.0) by  ISM

Der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) in der Unionsfraktion, Christian von Stetten (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, in der nächsten Legislaturperiode das Verbandsklagerecht zu beschränken. Einspruchsmöglichkeiten müssten "einen verlässlichen zeitlichen Endpunkt haben", sagte von Stetten dem "Handelsblatt" (Dienstagsausgabe).

Insgesamt sei es für die Planungssicherheit dennoch weiterhin wichtig, wenn Bedenken und Einwände einbezogen würden. Der CDU-Politiker begrüßte, dass Unionskanzlerkandidat Armin Laschet nach einem Wahlsieg zuerst ein Paket zur Planungsbeschleunigung auf den Weg bringen will. 

"Immer öfter waren es in den letzten Jahren weniger fehlende Finanzmittel, sondern stockende Verfahren und immer neue Bremsklötze, die wichtige Vorhaben aufgehalten haben", so von Stetten. 

Das gelte für den Bau von Stromtrassen genauso wie für Schienen und Straßen. Daher begrüße er es, dass Laschet "eine so drängende Zukunftsfrage wie schnelles Planen und Bauen für den Standort Deutschland deutlich anspricht und für den Beginn einer Kanzlerschaft hier zügiges Handeln ankündigt". 

Eine Einschränkung des Verbandsklagerechts ist allerdings schwierig. "Da das Verbandsklagerecht durch das Unionsrecht vorgegeben ist, kann auch nur die EU das Klagerecht ändern", sagte der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland der Zeitung "Eine solche Änderung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten und kann auch von Deutschland nicht durchgesetzt werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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