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Wahlrechtsreform: Oppermann verlangt Einigung im Januar

Archivmeldung vom 27.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Oppermann (2017)
Thomas Oppermann (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) fordert in Sachen Wahlrechtsreform eine Einigung im Januar, weist aber einen Vorstoß aus der Unions-Fraktion zurück. "Der Vorschlag, Direktwahl und Verhältniswahl strikt zu trennen (sog. Grabenwahlrecht), ist wiederholt gemacht worden, aber nicht mehrheitsfähig", sagte Oppermann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Er läuft auf die hälftige Einführung des reinen Mehrheitswahlrechtes hinaus und begünstigt von allen Parteien allein die Union, die die meisten Wahlkreise direkt gewinnt", setzte der SPD-Politiker hinzu. Oppermann sagt, das wäre ein Systemwechsel, und verwies darauf, dass bisher laut Gesetz das Zweitstimmen-Ergebnis maßgeblich für die Zusammensetzung des Bundestages ist. Auch der umgekehrte Systemwechsel - die Einführung der reinen Verhältniswahl - würde die Zahl der Abgeordneten auf 598 begrenzen, sei aber ebenfalls nicht mehrheitsfähig, sagte er. "Der Kompromiss muss deshalb innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden", sagte Oppermann. "Das ist nur möglich, wenn sich beide Seiten bewegen. Das muss im Januar passieren."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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