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NRW prüft separate Identitätsprüfung in Haftanstalten

Archivmeldung vom 10.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Spurensuche / Fingerabdrücke
Spurensuche / Fingerabdrücke

Bild: Juergen Jotzo / pixelio.de

Nachdem ein Syrer wegen einer Verwechselung zehn Wochen lang unschuldig in einem Gefängnis in NRW gesessen hat und dann wegen eines Feuers in seiner Zelle gestorben ist, will NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Identität von Inhaftierten genauer prüfen. "Wir prüfen Wege, wie wir in den Justizvollzugsanstalten in NRW einen Prozess einleiten können, bei dem die Identität eines Häftlings in begründeten Zweifelsfällen erneut effektiv überprüft werden kann", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Allerdings müsse "die eigentliche Prüfung weiter durch die Polizei geschehen, weil die Haftanstalten keinen Zugriff auf die Fahndungsdaten der Polizei haben". "Unsere Strafanstalten dürfen sich nicht länger allein darauf verlassen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die Identität eines Inhaftierten korrekt sicherstellen. Wir haben Tausende Personen in NRW, die ohne Ausweispapiere nach Deutschland gekommen sind. Damit es bei ihnen und anderen Beschuldigten nicht erneut zu einer Verwechslung kommen kann, denken wir im Justizvollzug über die Einführung einer weiteren, dritten Stufe der Identitätsprüfung nach", sagte der CDU-Politiker. Auf die Frage, ob er wegen des Vorfalles zurücktreten werde, antwortet er: "Verantwortung bedeutet für mich, Fehler klar zu benennen, aufzuarbeiten und Verbesserungen in der Praxis durchzusetzen."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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