Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Post vom Anwalt: Alt-Bundeskanzler Schröder lässt Entzug der Privilegien prüfen

Post vom Anwalt: Alt-Bundeskanzler Schröder lässt Entzug der Privilegien prüfen

Archivmeldung vom 17.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gerhard Schröder (2021)
Gerhard Schröder (2021)

Bild: Eigenes Werk /SB

Mitte Mai beschloss der Bundestags-Haushaltsausschuss die "Abwicklung" des Büros für den Altkanzler. Doch dieser sieht noch offene Fragen und will dies daher nicht ungeprüft hinnehmen. Laut seinem Anwalt ist "der Beschluss des Haushaltsausschusses evident rechts- und verfassungswidrig". Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich gegen die vom Haushaltsausschuss des Bundestages beschlossene Streichung seiner Privilegien als Alt-Bundeskanzler. In einem Schreiben an den Vorsitzenden dieses Gremiums, Helge Braun (CDU), forderte Schröders Anwalt, dem Altkanzler einen "prüffähigen und damit rechtsmittelfähigen Bescheid" zuzustellen.

Das Schreiben soll der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. Zuvor hatten das Nachrichtenportal The Pioneer, die Bild-Zeitung und die Süddeutsche Zeitung bereits darüber berichtet.

In dem Schreiben heißt es, der Altkanzler habe "über die Medien" erfahren, dass sein Büro "ruhend gestellt" werden solle und "die dem Büro zugeordneten Stellen 'abgewickelt' werden sollen". Und weiter heißt es wörtlich:

"Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass er keine 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' mehr wahrnehme." Diese Feststellung werde nicht näher begründet.

Der Anwalt fügte hinzu:

"Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser 'Privilegien' tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte. Den 'Gazetten' ist aber auch nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss eigentlich unter den 'fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt' versteht."

Weiter heißt es:

"Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig."

Eine gerichtliche Klärung stehe "trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen 'Hetzjagd'" nicht "an vorderster Front". Der Anwalt würde "sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung 'auf Augenhöhe' erreichen zu können".

Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach der Eskalation in der Ukraine nahm dieser öffentliche Druck weiter zu. Es wurden auch mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.

Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages für die Abwicklung dieses Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Sein Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz behält der frühere Bundeskanzler dem Ausschussbeschluss zufolge auch weiterhin."


Quelle: RT DE

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sudeln in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige