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Anwaltverein: Entwurf zum Straßenverkehrsgesetz verfassungswidrig

Archivmeldung vom 14.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Deutsche Anwaltverein hält den Gesetzentwurf zum Straßenverkehrsgesetz für verfassungswidrig. "Auch wenn das Ziel dieses Gesetzentwurfs, nämlich der Schutz von Mensch und Umwelt, absolut lobenswert ist, gestaltet sich der angedachte Weg leider verfassungswidrig", sagte Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, der Wochenzeitung "Die Zeit". Um die Einhaltung der Diesel-Fahrverbote zu sichern, soll laut Entwurf künftig eine Videoüberwachung der betroffenen Straßen möglich sein.

Konkret heißt es: Die "nach Landesrecht zuständige Behörde" dürfe bestimmte Daten "auch automatisiert, erheben, speichern und verwenden". Dazu zählen das Kennzeichen des Fahrzeugs, Bilder von Fahrzeugen und deren Fahrern, Angaben zu Ort und Zeit. Juristisch brisant ist vor allem die Frage, wie lange die Bilder der Überwachung gespeichert werden. Ist der Fahrer berechtigt, die Straße zu benutzen, müsste sein Bild innerhalb von Sekunden gelöscht werden. Aller dings gibt es die entsprechende Software dafür noch gar nicht. Dieter Müller von der Sächsischen Hochschule der Polizei in Rotenburg/Oberlausitz hält den Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums aus diesem Grund ebenfalls für verfassungswidrig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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