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Aiwanger: "Die CSU und die Angst vor dem Chlorhuhn"

Archivmeldung vom 11.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hubert Aiwanger (2012)
Hubert Aiwanger (2012)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Aiwanger: "Die Wählertäuscher der CSU haben gemerkt, dass die Bürger berechtigte Angst vor dem Freihandelsabkommen TTIP haben. Im Landtag, Bundestag und Europaparlament arbeitet die CSU gezielt fürs TTIP, auf dem Parteitag macht sie jetzt aber einen verlogenen Antrag gegen das Chlorhühnchen, um die Bürger hinters Licht zu führen."

Nachfolgend der diesbezügliche Dringlichkeitsantrag der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion im Wortlaut. Dieser wurde am 11. November 2014 von CSU und SPD im Bayerischen Landtag abgelehnt.

"Bayern sagt Nein zum Investorenschutz: Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen!"

Der Landtag wolle beschließen: Die Staatsregierung wird aufgefordert,

1. sich auf Bundesebene für eine Ablehnung der Unterzeichnung im Rat der Europäischen Union einzusetzen und die ablehnende Haltung Bayerns zum Ausdruck zu bringen.

2. gegenüber den europäischen Institutionen die ablehnende Haltung Bayerns zum Investorenschutz zum Ausdruck zu bringen.

3. im Falle einer notwendigen Ratifizierung von CETA durch die Mitgliedstaaten a. im Bundesrat gegen das diesbezügliche Vertragsgesetz zu stimmen. b. sich bei den anderen 15 Landesregierungen für eine Ablehnung des diesbezüglichen Vertragsgesetzes im Bundesrat einzusetzen.

Begründung:

Das im August 2014 fertig verhandelte Freihandelsabkommen mit Kanada beinhaltet erwartungsgemäß ein Investitionsschutzkapitel wie es auch für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) vorgesehen ist. Der Bayerische Landtag hat sich stets ablehnend dazu geäußert und im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Investitionsschutzkapitel der TTIP unter anderem folgende Position in der Landtagsdrucksache 17/2475 mehrheitlich beschlossen: "Der Bayerische Landtag lehnt die geplante Vereinbarung von Schiedsverfahren für Investor-Staat-Streitigkeiten im Verhältnis zu den USA im Rahmen der TTIP ab und fordert die EU-Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass der Rechtsweg zu den nationalen Gerichten, der auch in diesen Streitigkeiten hinreichenden Rechtsschutz bietet, erhalten bleibt."

Unsere nationalen Gerichte sind in der Lage, zügig, kompetent, effizient und kostengünstig alle zu erwartenden Streitfälle zu entscheiden. Investitionsabkommen dienen der Abwehr von Risiken wie Kriege, Umstürze, Staatsbankrotte und Willkür, die in hochentwickelten Industrienationen, wie die Mitglieder der Europäischen Unionen und Kanada, äußerst unwahrscheinlich sind. Schiedsgerichte sind daher überflüssig und fußen zudem weder auf rechtstaatlichen noch auf demokratischen Grundsätzen.

Für den bevorstehenden Ratifizierungsprozess von CETA, das bekanntlich als Blaupause für die TTIP gilt und auf dessen Investitionsschutzkapitel die diesbezügliche ablehnende Stellungnahme des Landtags im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über das Investitionsschutzkapitel der TTP basiert, soll nun die Staatsregierung aufgefordert werden, auf allen Ebenen zu versuchen, das Abkommen mit Kanada entsprechend zu verhindern.

Quelle: Freie Wähler Landtagsfraktion Bayern (ots)

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