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Keine Volksverhetzung im Fall Krüger

Archivmeldung vom 20.10.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Das Düsseldorfer Amtsgericht hat am Dienstagvormittag den Ratsherrn der Republikaner, Jürgen Krüger, vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. www.rp-online.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Hintergrund war eine Äußerung Krügers zur Planung eines Mahnmahls für die über den Derendorfer Güterbahnhof deportierten Düsseldorfer Juden. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will das Urteil anfechten.

„Wenn das so weiter geht, haben wir bald mehr Mahn- und Gedenkstätten in Deutschland als ermorderte Juden“, hatte Krüger im November 2003 in einer öffentlichen Sitzung gesagt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sah in dieser Äußerung Krüger einen klaren Fall von Volksverhetzung und hatte einen Strafbefehl in Höhe von 2.000 Euro zugestellt.

Gegen den war der 40-jährige Lokalpolitiker juristisch vorgegangen. Der Vorwurf sei ebenso „absurd“ wie „banal“, erklärte der Krüger vor Gericht. Seine Aussagen seien in den Medien verkürzt wiedergegeben und somit falsch zitiert worden. Das Amtsgericht wollte der Auffassung der Staatsanwaltschaft trotz einer umfangreichen Beweisaufnahme nicht folgen.

Gegen das Urteil wird die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegen, sagte Staatsanwalt Johannes Mocken gegenüber RP Online. „Wir werden jetzt erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann die entsprechenden Schritte einleiten.“

http://www.rp-online.de/public/article/dtoday/news/aktuell/111804


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