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UN-Sozialausschuss: Bundesrepublik verstößt gegen UN-Sozialpakt und die Menschenrechte

Archivmeldung vom 28.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Menschenrechte sind für die bundesdeutsche Politik und die Medien hierzulande immer dann ein Thema, wenn ein anderes Land ins Visier gerät. Zu der dabei an den Tag gelegten Doppelmoral gehört, über eigene Probleme und Verstöße zu schweigen oder diese klein zu reden. Ein aktueller Bericht des UN-Sozialausschuss belegt dies, schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Der Bericht des UN-Sozialausschusses vom Oktober 2018 rügt Verstöße der Bundesrepublik gegen den seit 1973 geltenden Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, kurz UN-Sozialpakt. Darauf weist die Tageszeitung „junge Welt“ am Mittwoch hin. Der Bericht kritisiere unter anderem die Lebensmittelexporte aus der EU, die in den sogenannten Entwicklungsländern heimische Bauern ruinieren. Außerdem verlange der UN-Ausschuss unter anderem für Asylbewerber den unbeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen. Das Gremium moniere ebenso die restriktiven Regelungen der BRD zum Familiennachzug.

Der Autor des Beitrages stellt fest: „Menschenrechte sind in den großen deutschen Medien vor allem dann ein Thema, wenn es um Staaten wie China oder Russland geht. Steht jedoch das eigene Land in der Kritik, hält sich die Berichterstattung in Grenzen.“

Als Verstoß gegen UN-Standards wertet der UN-Sozialausschuss dem Bericht zufolge die soziale Lage von 13 Millionen prekär Beschäftigten hierzulande. Dazu zählen 163.000 Pflegekräfte, die in privaten Haushalten arbeiten. Der UN-Ausschuss kritisiere die Hartz-IV-Regelungen und fordere die Bundesrepublik auf, Sanktionsregelungen abzuschaffen, durch die Betroffene das Existenzminimum verlieren.

Beanstandet werde außerdem, dass Beschäftigte in Behindertenwerkstätten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten und kaum Chancen haben, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wechseln. Der Staat müsse dafür sorgen, dass Betriebe die vorgegebene Beschäftigungsquote erhöhen und deren Unterschreitung stärker sanktionieren. Der UN-Ausschuss zeige sich zudem besorgt über die nach wie vor hohe Zahl von behinderten Kindern und Jugendlichen, die in Sonderschulen statt in regulären Einrichtungen unterrichtet werden."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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