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Seehofer: Islamistisch-terroristisches Personenpotenzial steigt

Archivmeldung vom 14.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Imam (Symbolbild)
Ein Imam (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach dem mutmaßlich islamistischen Terror-Anschlag auf den Weihnachtsmarkt im französischen Straßburg hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor einem Anstieg des islamistisch-terroristischen Personenpotenzials auf weit mehr als 1.200 Personen in Deutschland gewarnt. "Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen derzeit von circa 760 Gefährdern und circa 475 sogenannten `relevanten Personen` in Deutschland aus", sagte Seehofer der "Bild".

Das gesamte islamistisch-terroristische Personenpotenzial liegt damit derzeit bei 1.235 Personen. Seehofer fügte hinzu: "Zu diesen Personen sind zwischen dem Bundeskriminalamt und den Landespolizeibehörden bundeseinheitliche Maßnahmen abgestimmt, die aufgrund einer solchen Einstufung durchgeführt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass die Behörden diesen Personenkreis eng im Blick haben." Nach Informationen der "Bild" aus Sicherheitskreisen lag die Zahl der islamistischen Gefährder in Deutschland Ende 2017 bei 732 Personen. Noch im Jahr 2010 gab es laut dem Bundeskriminalamt (BKA) nur 120 islamistische Gefährder.

Zusätzlich zählten die Sicherheitsbehörden zum Jahresende 2017 noch 442 "relevante Personen" im islamistischen Spektrum, die als mögliche Terror-Helfer, Unterstützer oder Logistiker für Gefährder gelten. 2010 gab es laut BKA in Deutschland nur 60 relevante Personen im islamistischen Spektrum. Die Gefährder einfach wegzusperren oder abzuschieben, sei keine Option, sagte der Minister: "Gefährder sind zunächst einmal Personen, zu denen behördliche Erkenntnisse die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden. Eine Verurteilung liegt eben gerade nicht vor. Gerade deshalb ist beim Umgang mit Gefährdern eine enge behördenübergreifende Zusammenarbeit erforderlich." Hierzu habe man auf der Innenministerkonferenz beschlossen, sich vom Bundeskriminalamt gemachte Vorschläge für die Verbesserung der Absti mmung zwischen Polizei, Ausländerbehörden und Justiz genau anzusehen und die Umsetzung zu prüfen. "Die Maßnahmen der Strafverfolgung durch Polizei und Justiz sollen besser mit den aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen verknüpft werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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