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Schuster hält Gesetzesänderungen beim Asylkompromiss für nötig

Archivmeldung vom 04.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Armin Schuster
Armin Schuster

Foto: ASBT2018
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CDU-Innenexperte Armin Schuster hat der Auffassung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) widersprochen, wonach der Asylkompromiss zwischen CDU und CSU auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage umgesetzt werden könne. "Ganz ohne Gesetzesänderungen werden wir nicht auskommen, wenn wir die gefassten Beschlüsse jetzt schnell umsetzen wollen", sagte Schuster der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

In jedem Fall müsse Paragraf 30a in Verbindung mit Paragraf 5 des Asylgesetzes um diejenigen Dublin-Fälle erweitert werden, "die hinter der Grenzlinie im 30-Kilometer-Bereich von der Bundespolizei aufgegriffen werden". Diese "eminent wichtige Gruppe illegal Einreisender" könnte dann für beschleunigte Asylverfahren in besonderen Aufnahmezentren untergebracht werden, sagte Schuster. Seehofer hatte zuvor erklärt, es handele sich bei den Beschlüssen um rein administrative Maßnahmen, die auf der Grundlage der bestehenden Gesetzeslage umgesetzt werden könnten. Er räumte zugleich ein, dass dieser Punkt derzeit geprüft werde.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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