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Inklusion - aber nur wenn sie nichts kostet?

Archivmeldung vom 03.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Q.pictures / pixelio.de
Bild: Q.pictures / pixelio.de

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen müssen auch dann umfassend unterstützt werden, wenn sie im Rahmen der Inklusion eine normale Schule besuchen. Das setzen engagierte Träger von Behinderteneinrichtungen derzeit mit einer Petition an die bayerische Politik durch. Die beim Besuch von Förderschulen übliche Kostenübernahme für Fahrten zur Schule wird nach derzeitiger Regelung nahezu ersatzlos gestrichen, wenn ein Kind auf eine Regelschule wechselt. Das Kultusministerium muss nun Abhilfe schaffen.

Wenn junge Menschen mit Behinderungen jeden Morgen in eine Förderschule gebracht werden, beteiligen sich die Kostenträger an diesen oftmals hohen Fahrtkosten für die notwendigen begleiteten Transporte. Erfolgt jedoch im Rahmen der erwünschten Inklusion zum Beispiel der Besuch einer inklusiven Grundschule, werden bisher jährlich nur rund 400 Euro zum Beispiel für eine Busfahrkarte erstattet.

Auf diese Ungleichbehandlung machte die im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) organisierte Stiftung ICP München jetzt mit einer Petition aufmerksam. "Auch zu einer Regelschule müssen schwerbehinderte, in ihrer Mobilität eingeschränkte Kinder mit einem Fahrdienst gebracht werden. Das darf nicht von der Schulart abhängig gemacht werden", erklärt der ICP-Vorstandsvorsitzende Dr. Hans Beyrle. "Durch die unverständliche Verweigerung der Fahrtkosten beim Besuch inklusiver Schulen werden die Kinder also fast zum Besuch von Förderschulen gedrängt, obwohl der Freistaat Bayern und auch die UN-Behindertenrechtskonvention etwas völlig anderes wollen."

In einer Anhörung unterstützte nun auch der Ausschuss für Bildung und Kultus im bayerischen Landtag die Forderung der Stiftung und überwies die Petition als "Material" an die Staatsregierung. "Ein wichtiger Schritt ist geschafft, denn damit wird das zuständige Ministerium aufgefordert, die Situation zu prüfen und zum Beispiel über eine Verordnung oder im Rahmen einer Gesetzesnovelle Abhilfe zu schaffen", erläutert der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München Joachim Görtz.

Allerdings sei damit den betroffenen Kindern nicht direkt geholfen, ärgert sich der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. "Der Ausschuss konnte sich nicht dazu durchringen, das Schulfinanzierungsgesetz kurzfristig zu ändern. Wir müssen nun darauf hoffen, dass das Kultusministerium zügig eine Lösung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die eine inklusive Grundschule besuchen, findet und die finanziellen Hürden schnell beseitigt."

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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