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Weitere Bundesländer gegen höheren THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Archivmeldung vom 10.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Germania  mit Hanfpflanze Bild: Hempro International GmbH & Co. Fotograf: Philipp Veit
Germania mit Hanfpflanze Bild: Hempro International GmbH & Co. Fotograf: Philipp Veit

Nach Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben sich auch Hamburg und Schleswig-Holstein gegen eine Anhebung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr ausgesprochen. "Das oberste Gebot muss immer die Verkehrssicherheit sein", teilte das schleswig-holsteinische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" mit.

"Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich eindeutig zur Vision Zero bekannt. Eine Erhöhung des Grenzwerts wirkt da kontraproduktiv." Das Ministerium sprach sich außerdem für ein absolutes Cannabis-Verbot für Fahranfänger sowie Fahrzeugführer von Gefahrguttransporten aus. "Hier gilt eine 0,0-Promille-Grenze, eine Null-Toleranz bei Cannabis fehlt im bisherigen Gesetzentwurf." Auch die Hamburger Behörde für Inneres und Sport kritisierte die Anhebung des strafrechtlich relevanten THC-Grenzwerts. 

"Eine Grenzwerterhöhung vermittelt Konsumenten, dass auch regelmäßiger Konsum einer Teilnahme am Straßenverkehr nicht entgegensteht. Das Gegenteil ist der Fall", erklärte die Behörde gegenüber dem RND. Die Institution forderte stattdessen, den aktuellen THC-Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blutserum beizubehalten. Eine Expertenkommission hatte als Grenzwert 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum vorgeschlagen. Dieser Wert ist laut Bundesverkehrsministerium vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Der aktuelle Grenzwert lässt nach Einschätzung des ADAC keine Rückschlüsse auf die Verkehrstüchtigkeit zu.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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