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Buschmann will Anlegerklagen straffen

Archivmeldung vom 18.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2021)
Marco Buschmann (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das 2005 geschaffene Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) läuft Mitte kommenden Jahres aus und soll nun vereinfacht werden. Das zuständige Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) hat am Montag den Referentenentwurf für die Reform und die Entfristung des Gesetzes in die Ressortabstimmung gegeben, berichtet das "Handelsblatt".

Im Entwurf heißt es, das KapMuG könne die ihm zugedachte Funktion "bisher nicht ausreichend erfüllen". Grund dafür sei, dass sich das mehrstufige Verfahren in der Praxis als "deutlich zu kompliziert und langwierig" erwiesen habe. Künftig soll das Prozedere gestrafft und vereinfacht werden. Die Gerichtsakten für solche Musterverfahren sollen nicht erst 2026, sondern schon Anfang 2025 digitalisiert werden. Wenn viele Investoren wegen vermeintlich falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen, etwa in Jahresabschlüssen oder Börsenprospekten vor Gericht ziehen, dann kann ein Musterverfahren eingeleitet werden. 

Doch es gab zunehmend Kritik an den umständlichen Massenklagen. Im Referentenentwurf heißt es: "Bis zum Beginn des eigentlichen Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht vergeht unter anderem wegen gesetzlich vorgesehener Mindestfristen und der Vielzahl der Beteiligten regelmäßig mehr als ein Jahr." Künftig soll sich das Landgericht sofort an das OLG wenden, wenn in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen Musterverfahrensanträge gestellt werden. Dieses formuliert dann selbstständig die zu klärenden rechtlichen Fragen - die "Feststellungsziele" - und nimmt dann die inhaltliche Entscheidung vor, was den Ablauf effektiver und schneller machen soll. Auch die Zahl der Verfahrensbeteiligten soll reduziert werden. Künftig soll es ein "Opt-in-Modell" geben: Es ist nur Beteiligter, der vom Oberlandesgericht in seinen Eröffnungsbeschluss einbezogen wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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