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Linken-Beobachtung: Ramelow will notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen

Archivmeldung vom 21.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bodo Ramelow Bild: bundestag.de
Bodo Ramelow Bild: bundestag.de

Der Vorsitzende der Linksfraktion im Thüringer Landtag, Bodo Ramelow, will vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen, falls ihm das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Streit um die Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz nicht recht gibt. "Ich erwarte, dass die Beobachtung meiner Partei in Gänze eingestellt wird", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

"Ich kann nicht akzeptieren, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz dazu selbst legitimiert." Die Diskriminierung bestehe darin, dass alle Abgeordneten der Bundestagsfraktion namentlich erfasst seien; das sei "skandalös". Zudem werde die Linkspartei etwa für das Ziel bestraft, Banken verstaatlichen zu wollen. Die Bundesregierung aber, die während der Finanzkrise solche Verstaatlichungen de facto realisiert habe, bleibe ungeschoren. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung": "Grundsätzlich ist die Linkspartei vom Verfassungsschutz zu beobachten, weil es einen fließenden Übergang von Teilen der Linkspartei zu linksextremen und teilweise auch gewaltbereiten Gruppierungen gibt. Bei Parlamentariern der Linkspartei ist hingegen Vorsicht geboten. Das sind frei gewählte Abgeordnete. Hier ist eine Grenzziehung nötig." Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Ramelow nicht mehr observieren darf. BfV-Präsident Heinz Fromm hatte daraufhin Revision eingelegt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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