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AfD verliert Prozess im Namensstreit gegen Petry

Archivmeldung vom 28.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Frauke Petry Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Frauke Petry Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat laut eines Zeitungsberichts im Namensstreit mit ihrer Ex-Partei einen Erfolg errungen. Das Kölner Landgericht habe in der vergangenen Woche eine Klage der AfD abgewiesen, die Petrys Neugründung "Die blaue Partei" den Namensbestandteil "blau" untersagen lassen wollte, berichtet die "Welt am Sonntag".

Die AfD hatte argumentiert, dass die Farbe ein fester Bestandteil ihrer eigenen Außendarstellung sei und deshalb nicht von einer anderen Partei im Namen geführt werden dürfe. Dieser Argumentation der AfD folgte das Gericht nicht. "Die Farbe Blau ist nicht die naheliegende, ungezwungene und erschöpfende Bezeichnung der AfD zur Identifizierung", heißt es in der Urteilsbegründung, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Anders als die Grünen, die sich nach einer Farbe benannt haben, verwende die AfD "Blau nicht namensmäßig", und die Farbe werde auch "nicht als wörtliche Bezeichnung der Partei verstanden". Vielmehr wirkten als Namen "nur `Alternative für Deutschland` und die Abkürzung `AfD`", so das Gericht. Die AfD werde gegen das Urteil nicht in Berufung gehen, sagte ein Parteisprecher der Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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