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Justizministerin kündigt Gesetz gegen "Upskirting" an

Archivmeldung vom 12.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
(Symbolbild)
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Bild: Screenshot Youtupe Video: "BLOWING UP GIRLS SKIRTS PRANK! (GONE WRONG)" / Eigenes Werk

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat eine Gesetzesinitiative zum Verbot des sogenannten "Upskirting" angekündigt. "Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein", sagte Lambrecht den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Bisher würden diese Übergriffe "allenfalls als Ordnungswidrigkeit geahndet". Dies reiche nicht aus, "um die Betroffenen effektiv zu schützen und den Tätern klarzumachen, dass ihr Verhalten absolut inakzeptabel ist", so die SPD-Politikerin weiter. In jedem Fall sei "dieses demütigende und herabwürdigende Verhalten kein Kavaliersdelikt, sondern sollte als Straftat geahndet werden", sagte Lambrecht. Deshalb sei sie "entschlossen, hierfür das Strafgesetzbuch zu ändern.

Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen", so die Justizministerin weiter. Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative im Bundesrat in Aussicht gestellt. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hatte sich im Rechtsausschuss des Landtages so geäußert. Mitte Juni hatten bereits die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass sie einen Gesetzentwurf für eine Bundesratsinitiative vorbereiten.

Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen. Dies dürfte mit Lambrechts Ankündigung überflüssig werden. Zuvor hatten zwei Frauen, Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg, eine Online-Petition gestartet mit dem Ziel, Upskirting verbieten zu lassen. Die Petition hat mittlerweile knapp 90.000 Unterzeichner gefunden. Die Petentinnen verweisen darauf, dass einschlägige Fotos häufig auf Pornoseiten und anderen Onlineplattformen landeten. Oft würden Frauen dafür in der Öffentlichkeit heimlich fotografiert oder bedrängt. Zudem greife der Vorwurf der sexuellen Belästigung nicht, weil bei dem Vorgang des Upskirting meistens keine Berührung stattfinde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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