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Anwaltverein hält Pläne zu Transitzonen für "unausgegoren"

Archivmeldung vom 04.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, bezweifelt, dass sich der Flüchtlingskompromiss der Union umsetzen lässt. "Man kann es drehen und wenden, wie man will: Diese Formulierungen machen bislang noch keinen richtigen Sinn", sagte Schellenberg dem "Handelsblatt". Das Kompromisspapier sei "extrem unklar und lässt viele Auslegungen zu".

So stehe die konkrete technische Umsetzung noch in den Sternen. Letztlich sei das alles "unausgegoren". "Ich habe die Sorge, dass man hier für einen Formelkompromiss Erwartungen in der Bevölkerung weckt, die man nicht einlösen können wird", so Schellenberg. "Verantwortungsvolle Politik ist das nicht." Der Staatsrechtler Joachim Wieland wandte sich gegen die Auffassung der EU-Kommission, wonach die in Deutschland erwogenen Transitzonen für Asylbewerber grundsätzlich zulässig seien. "Auch die Kommission kann über die europarechtliche Bewertung nicht aus eigenem Recht entscheiden", sagte der Professor an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem "Handelsblatt". Die endgültige Entscheidung über die Vereinbarkeit mit EU-Recht könne nur der Europäische Gerichtshof treffen.

Dem müsse aber die Frage erst einmal vorgelegt werden. Wieland schätzt, dass dies ein deutsches Verwaltungsgericht machen könne, wenn es über die Klage eines Migranten, der sich in einem Transitzentrum aufhalten muss, zu entscheiden hätte. Unabhängig davon blieben die Fragen des deutschen Verfassungsrechts, die nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden könne. "Dessen Entscheidung wird wesentlich davon abhängen, wie die Praxis konkret aussehen wird", betonte Wieland. "Sollen die Asylbewerber festgehalten werden, müsste über die Freiheitsentziehung ein Richter entscheiden." Die Asylbewerber müssten daher Zugang zu einem Rechtsanwalt und zu gerichtlichem Rechtsschutz haben. "Sie dürften nicht zurückgeschoben werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie letztlich in einem Land verbleiben können, wo sie unter menschenwürdigen Verhältnissen Schutz erhalten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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