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Einheitlicher Beitragssatz zu niedrig angesetzt: Neue Lasten für Versicherte

Archivmeldung vom 04.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Schätzerkreis für den Gesundheitsfonds gab am Donnerstagabend in Bonn bekannt, dass er kein Einvernehmen erzielen könne. Das Ressort von Ministerin Ulla Schmidt (SPD) will am Wochenende aber den Entwurf einer Rechtsverordnung mit dem Satz von 15,5 Prozent auf den Weg bringen, hieß es am Donnerstagabend in der Bundesregierung.

"Der Einheitsbeitrag läge damit deutlich unter dem Bedarf des Gesundheitswesens und wäre mit neuen Finanzlasten für die Versicherten verbunden", bewertet KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit den geplanten Vorschlag des Ministeriums. Ein Beitragssatz, der aus wahltaktischen Gründen bewusst niedrig gehalten würde und nicht, wie im Gesetz verankert, 100 Prozent der Kosten abdeckt, sei nicht rechtens. "Ich erwarte, dass die Bundesregierung hier gesetzestreu handelt und den Krankenkassen die notwendigen Mittel für die hundertprozentige Versorgung unserer Bevölkerung auch zur Verfügung stellt", so Kailuweit. Sollte diese Gesetzesvorgabe nicht erfüllt werden, sieht der KKH-Chef ein Klagerecht bei den betroffenen Versicherten: "Die Regierung sollte sich nicht erst durch die Gerichte zu zusätzlichen Milliardenzahlungen in den Gesundheitsfonds zwingen lassen." Und weiter: "Ich rate jedem Versicherten, der Politik ganz genau auf die Finger zu schauen und im Falle eines Gesetzesverstoßes wenn nötig auch vor Gericht zu ziehen."

Die KKH ist gegen den Fonds, da er keine gesundheitspolitischen Probleme löst, sondern nur ein finanzpolitisches Monstrum ist, das die Versichertengelder zentral einsammelt. Der Gesundheitsfonds wird finanziert durch: die Beiträge der Arbeitgeber und Versicherten einschließlich eines Sonderbeitrags der Versicherten von 0,9 Prozent und zu nicht einmal drei Prozent durch Steuergelder.

Quelle: KKH

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