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Bundesregierung nimmt Planung zur Einlagerung von CO2 wieder auf

Archivmeldung vom 25.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
CO2-Abscheidung und -Speicherung
CO2-Abscheidung und -Speicherung

Foto: Jarl Arntzen
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung nimmt die Pläne für die sogenannte Verklappung von Kohlendioxid wieder auf. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. In dieser Woche trafen sich Gesandte von Industrie und Denkfabriken im Bundeskanzleramt.

Dabei ging es um die Frage, wie die umstrittene Technologie "Carbon Capture and Storage" (CCS) in Deutschland etabliert werden kann. Das Verfahren sieht vor, CO2 in Industrieprozessen wie der Betonherstellung aufzufangen und anschließend in tiefen Gesteinsschichten einzulagern. Dabei habe bereits im Vorfeld Einigkeit darüber bestanden, dass dies nicht in alten Gaskavernen auf deutschem Festland geschehen soll, sondern vor allem in Gas- und Öllagerstätten in der Nordsee, insbesondere in Norwegen, wo die Technologie bereits seit mehreren Jahren angewandt wird. Als Umschlagplatz haben Regierung und Industrie, darunter der Kasseler Energiekonzern "Wintershall", die neu entstehenden Flüssiggasterminals unter anderem in Wilhelmshaven ausgemacht.

Der Gasimporteur "VNG" stellte im Kanzleramt Überlegungen vor, dies über die Gasinfrastruktur an der Ostseeküste abzuwickeln. Das verflüssigte CO2 würde in Schiffen zur Endlagerstätte transportiert, bei großen Mengen wären auch Pipelines denkbar. Die Regierung will bis Jahresende eine Evaluierung des CO2-Speichergesetzes vorlegen. Darin ist eine Einlagerung auf dem Festland nur in begrenztem Maß erlaubt. Es müssten indes auch für den Export des Treibhausgases noch rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, was Aufgabe von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wäre.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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