Missbrauchsbeauftragte für Prinzip "Ja heißt Ja" bei Jugendlichen

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Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, spricht sich für neue Straftatbestände zum Schutz Jugendlicher vor sexuellen Übergriffen aus.
Für Kinder bis 13 Jahren sei die Gesetzeslage zwar strafrechtlich klar:
"Sexueller Kindesmissbrauch ist ein gesellschaftliches No-Go", sagte
Claus der "Welt" (Freitagsausgabe). Ab 14 Jahren könnten Jugendliche
aber selbst über ihre Sexualkontakte entscheiden. "Sexuelle Kontakte von
deutlich älteren Personen zu einem oder einer Jugendlichen sind nicht
verboten, solange kein unmittelbares Schutzbefohlenen-Verhältnis
besteht", so Claus.
"Es wäre aber wichtig, die Taten, die auf
sexuelle Ausbeutung von jungen Menschen abzielen, strafrechtlich besser
zu erfassen." Als Beispiel nannte sie die Kontaktaufnahme im klassischen
Setting des "Sugar Daddys" oder gezieltes "Grooming", der Anbahnung von
Übergriffen über das Netz.
Um abzusichern, dass sexuelle
Kontakte wirklich einvernehmlich sind, reiche die bisherige Regelung
"Nein heißt Nein" zudem nicht aus. "Aus meiner Sicht müsste man
zumindest für Jugendliche das Prinzip 'Ja heißt Ja' etablieren. Das
heißt, dass es bei sexuellen Kontakten einen eindeutigen Konsens geben
muss", so Claus. "Das würde junge Menschen davon befreien, sich im Fall
von nicht einvernehmlichem Sex dafür rechtfertigen zu müssen, nicht
eindeutig Nein gesagt zu haben. Häufig liegt hier ja auch eine gewisse
Drucksituation vor."
Quelle: dts Nachrichtenagentur