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Kanzleramt schließt CDU-Spitze künftig von "Morgenlage" aus

Archivmeldung vom 12.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geschlossen, Feierabend, Insolvenz (Symbolbild)
Geschlossen, Feierabend, Insolvenz (Symbolbild)

Bild: Stihl024 / pixelio.de

Die Türen zur "Morgenlage" im Bundeskanzleramt sollen CDU-Vertretern ohne Regierungsamt offenbar dauerhaft verschlossen bleiben. Außer der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer "hatte und hat kein weiteres Mitglied der neu gewählten CDU-Führung diese Möglichkeit", heißt es in einem Schreiben eines vom Bundeskanzleramt beauftragten Rechtsanwalts an den "Tagesspiegel".

Auch Kramp-Karrenbauer habe nur für eine "Übergangszeit" nach ihrer Wahl zur neuen Parteivorsitzenden bis Frühjahr 2019 teilnehmen können. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte das Kanzleramt nach einer Auskunftsklage des "Tagesspiegel" zu entsprechenden Informationen verpflichtet (Az.: OVG 6 S 47.19).

Nach der FDP kritisierte auch Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linksfraktion, Merkels Amtsführung: "Die CDU hat in den 14 Jahren, die sie die Kanzlerin stellt, offenbar eine Staatspartei-Mentalität entwickelt", sagte er dem "Tagesspiegel". Die Regierung sei aber "nicht der verlängerte Arm einer Partei".

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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