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Bundesdatenschutzbeauftragte sperrt sich gegen mögliche bundesweite Einführung automatischer Gesichtserkennung

Archivmeldung vom 16.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachungsstaat (Symbolbild)
Überwachungsstaat (Symbolbild)

Bild: unbekannt / eigenes werk

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht derzeit keine rechtliche Grundlage für den Plan von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), automatische Gesichtserkennung von Menschen auf Bahnhöfen und Flughäfen flächendeckend einzuführen. In Bezug auf ein Pilotprojekt, in dem der Abgleich von Fotos mit Polizei-Dateien getestet wird, sagte Voßhoff der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post": "Der Echtbetrieb unter Rückgriff auf polizeiliche Datenbanken wäre ohne eine neue Rechtsgrundlage eine erhebliche Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften."

Ferner würde eine automatische Gesichtserkennung den ohnehin schon bestehenden Grundrechtseingriff durch Videoüberwachung erheblich steigern. Die Legitimation der Gesichtserkennung über bestehende Vorschriften "ist daher nicht möglich", sagte Voßhoff. Hintergrund ist die Ankündigung de Maizières, die Technik zur automatischen Gesichtserkennung bundesweit einführen zu wollen, wenn ein bis Juli 2018 verlängerter Test am Berliner Bahnhof Südkreuz erfolgreich verläuft.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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