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Barley will Aktionäre über Managergehälter abstimmen lassen

Archivmeldung vom 27.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Katarina Barley Bild: Steffen Voß, on Flickr CC BY-SA 2.0
Katarina Barley Bild: Steffen Voß, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) will mit einem umfangreichen Gesetz Gehälterexzesse bei Managern künftig erschweren. Ziel sei "insbesondere die Förderung der Mitwirkung der Aktionäre im Sinn einer langfristig stabilen positiven Entwicklung der Unternehmen", heißt es in dem Gesetzentwurf, über den das "Handelsblatt" berichtet. Die SPD-Politikerin setzt damit eine EU-Richtlinie um.

Laut dem Entwurf sollen Anleger mindestens alle vier Jahre ihr Votum über die Bezüge der Unternehmensspitze abgeben, bei wesentlichen Änderungen des Vergütungssystems müssen sie auf jeden Fall gefragt werden. Auch wenn das Votum der Anteilseigner nicht bindend ist, sieht die Bundesregierung darin ein Mittel, Gehaltsexzesse bei Managern einzudämmen. Denn: Erteilt die Hauptversammlung der Vergütungspolitik eine Absage, muss der Aufsichtsrat die Vergütungspolitik überprüfen. "Dem Votum der Hauptversammlung kommt daher auch ohne rechtliche Bindunge in erhebliches Gewicht zu", hieß es dazu in Regierungskreisen. Der Gesetzentwurf greift auch ein SPD-Forderung aus dem Bundestagswahlkampf auf. Danach sollten sich die Vorstandsvergütungen in den Unternehmen in einem "angemessenen Verhältnis" zu den durchschnittlichen Löhnen der Beschäftigten befinden. Laut dem Gesetzentwurf müssen nun Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Vergütungsbericht über ihre Vergütung im vorausgegangenen Geschäftsjahr vorlegen, den die Hauptversammlung billigen muss. Mit enthalten sein muss eine Erklärung, wie sich die Managerbezüge im Verhältnis zur durchschnittlichen Belegschaftsvergütung in den letzten fünf Jahren entwickelt hat.

In den Fokus des Gesetzgebers rücken auch Vermögensverwalter, institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater. Ihr Handeln soll auf ein möglichst nachhaltiges Wachstum und einen langfristigen Erfolg des Unternehmens gerichtet werden. Das Gesetz bringe "dem deutschen Aktienrecht bisher unbekannte Neuerungen", heißt es in dem Entwurf. Dazu zählen auch verschärfte Regeln zur Bestimmung der Identität von Aktionären. Banken, die Aktien verwalten, müssen demnach den Unternehmen Informationen über die Aktionäre wie Name, Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Aktien und Zeitpunkt des Aktienerwerbs übermitteln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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