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Union: Befugnisse des Zolls bei Ermittlungen gestärkt

Archivmeldung vom 18.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Union (CDU und CSU)
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Bild: CDU/CSU

Der Finanzausschuss hat das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes beschlossen. Hierzu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Thomas de Maizière: "Die heute im Finanzausschuss beschlossene Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes stärkt die Sicherheit in unserem Land."

Maizière weiter: "Es ist ein rundum gelungenes Gesetz für den Zoll - ein fester Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Einerseits wird der Zollfahndungsdienst mit notwendigen zusätzlichen Befugnissen ausgestattet, die dem Bundeskriminalamt (BKA) gleichwertig sind. Er besitzt nun die gleichen rechtlichen Möglichkeiten wie das BKA, mit dem er gemeinsame Ermittlungsgruppen bildet. So können nun auch verdeckte Ermittler nicht erst zur Strafverfolgung, sondern bereits zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Außerdem wurden die Befugnisse an das digitale Zeitalter angepasst. Zollbeamte dürfen im Internet nun das, was sie schon längst auf der Straße können.

Andererseits wird mit dem neuen Gesetz die Aufgabenverteilung des Zollfahndungsdienstes neu strukturiert. Diese bildet nun einen übersichtlichen Rahmen für die Arbeit von Zollfahndungsdienst und Zollkriminalamt. Notwendig geworden war die Überarbeitung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und durch eine EU-Richtlinie."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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