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Kutschaty: Neue Regeln für Psychiatrie-Einweisung

Archivmeldung vom 23.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Kutschaty / Bild: nrw.de
Thomas Kutschaty / Bild: nrw.de

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hat sich für eine Reform der Zwangsunterbringung von kranken Straftätern in der Psychiatrie ausgesprochen. "Mich sorgt der Weg, auf dessen Grundlage wir in diesem Rechtsbereich jemandem im schlimmsten Fall lebenslang die Freiheit entziehen können", sagte Kutschaty der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung.

Gut vier Monate nach dem vorläufigen Ende des Justizdramas um den bayerischen Psychiatriepatienten Gustl Mollath forderte Kutschaty klarere Leitlinien und strengere Maßstäbe bei einer Einweisung: "Wir sollten darüber diskutieren, ob die Unterbringungen in einer Klinik zeitlich befristet und der Deliktsbereich, der überhaupt in die Psychiatrie führen kann, stärker eingegrenzt werden muss." Bislang müsse die Anlasstat für eine unbefristete Unterbringung "keine gravierende" sein. Der NRW-Justizminister erwartet von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die zu diesem Thema eingesetzt werden soll, bis zur Sommerpause erste Zwischenergebnisse. Der "Fall Mollath" hatte die Öffentlichkeit erschüttert. Nach einem Rosenkrieg mit der Ex-Frau und zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen hatte Gustl Mollath sieben Jahre in der Psychiatrie verbringen müssen. Im Juli 2014 wird der Fall vor dem Landgericht Regensburg neu aufgerollt.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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