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Union und SPD planen Gruppenantrag zur Organspende

Archivmeldung vom 27.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

ngeachtet der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betriebenen Reformpläne für Transplantationsgesetz sind Fachpolitiker von Union und SPD entschlossen, einen gemeinsamen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Reform der Organspende in den Bundestag einzubringen. Die gemeinsamen Beratungen für eine Reform seien bereits weit vorangeschritten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Karl Lauterbach, dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Ähnlich äußert sich Lauterbachs Unionskollege Jens Spahn (CDU). Er sei "optimistisch, dass wir in den nächsten Wochen aus der Mitte des Bundestages einen Gesetzentwurf zur Förderung der Organspende präsentieren können, der eine sehr große Unterstützung in Parlament und Regierung" finde, sagte Spahn der Zeitung. Damit könnte ein in den Zuständigkeits-bereich Bahrs fallendes Gesetz durch einen von Union und SPD unterstützten Gruppenantrag verabschiedet werden, ohne dass das Ministerium oder die FDP daran beteiligt gewesen wäre.

Lauterbach warf dem Minister taktische Motive für die Präsentation eines eigenen Reformentwurfs vor: "Herr Bahr rennt einem fahrenden Zug in der Hoffnung hinterher, noch aufspringen zu können."

Marburger Bund-Chef Henke: Entscheidung zur Organspende muss vertraulich bleiben

Der Vorschlag, die Organspendebereitschaft der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern, stößt auf Vorbehalte. Rudolf Henke, Chef von Ärztevereinigung Marburger Bund, sagte der "Bild-Zeitung": "Die Menschen dürfen nicht das Gefühl haben, zu einer Entscheidung über die Organspendebereitschaft gedrängt zu werden. Deshalb ist die Idee einer Befragung, bei der man nicht nur ja oder nein, sondern auch "weiß nicht" angeben kann, grundsätzlich zu unterstützen. Es muss auch die Möglichkeit geben, die Entscheidung jederzeit zu revidieren. Diese persönliche Entscheidung muss vertraulich bleiben, deshalb ist ein Vermerk im Führerschein, den man vorzeigt, oder Personalausweis ungeeignet. Alternativ wäre eine Erklärung in der Patientenverfügung sinnvoll, wenn sie verlässlich beim Notar hinterlegt wurde."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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