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Lammert kritisiert Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts

Archivmeldung vom 09.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Norbert Lammert (2018)
Norbert Lammert (2018)

Bild: Screenshot Youtube Video: "Im Dialog: Michael Hirz mit Norbert Lammert vom 26.01.2018" / Eigenes Werk

Der ehemalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz einen Eingriff in den Handlungsspielraum des Gesetzgebers. Das Bundesverfassungsgericht habe mit Blick auf das Staatsziel des Umweltschutzes in früheren Urteilen anders entschieden, sagte er dem "Spiegel".

Dieses Mal hätten sie konkrete Anforderungen aus völkerrechtlich eingegangenen Verpflichtungen hergeleitet. "Die finden sich jedenfalls so im Wortlaut des Grundgesetzes nicht wieder", so Lammert, der heute die Konrad-Adenauer-Stiftung leitet. Der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete sieht darin eine Niederlage des demokratischen Souveräns. "Das Bundesverfassungsgericht verdankt sein hohes Ansehen ganz wesentlich dem Umstand, dass es nicht als Wettbewerber im politischen Gestaltungsprozess auftritt", sagte er.

"Je mehr es mit einem Beschluss als politischer Akteur wahrgenommen wird, desto mehr strapaziert es seine Autorität." Zwar hege er selbst "inhaltlich große Sympathie" für die Entscheidung. Gleichwohl sei diese "für die Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Judikative in unserem Verfassungsgefüge" problematisch. Umso bemerkenswerter findet es Lammert, dass der Gesetzgeber die Vorgaben aus Karlsruhe mit der Ende Juni beschlossenen Novelle des Klimaschutzgesetzes übererfülle. "Wenn es möglich war, diese Anforderungen so kurzfristig zu beschließen, warum hat es das Parlament dann nicht schon viel früher gemacht?" Lammert erwartet, dass das vom Verfassungsgericht für seine Entscheidungen herangezogene Kriterium der Generationengerechtigkeit auch abseits von Klima- und Umweltschutz geltend gemacht werden könne, etwa in Fragen der Rente oder der Staatsverschuldung. Umweltaktivisten haben bereits weitere Klagen gegen die Klimaschutzgesetze von Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Der Anwalt Remo Klinger und die Deutsche Umwelthilfe planen nach eigenen Angaben weitere Klagen gegen Konzerne mit klimaschädlicher Geschäftstätigkeit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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