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Passagiere aus Regierungsflieger müssen kein Bußgeld zahlen

Archivmeldung vom 23.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /SB

Der Flug ohne Maske mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach Kanada zieht für die Passagiere kein Bußgeld nach sich. Das Gesundheitsamt Dahme-Spree hatte in den vergangenen Wochen nach einer detaillierten Eingabe eines Bürgers umfangreich geprüft, ob in dem Airbus 340 der Flugbereitschaft im August gegen die geltenden Regeln des Infektionsschutzgesetzes verstoßen wurde, schreibt der "Spiegel".

Nach ausführlicher Prüfung teilte Gesundheitsdezernent Stefan Wichary nun jedoch mit, dass sein Amt "in diesem Fall keine Bußgelder gegen die Reiseteilnehmer wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verhängen wird, da es sich beim Regierungsflugzeug nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel handelt".

Die Gesetzgebung spreche dafür, dass nur Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel zum Tragen der Maske verpflichtet seien. Dies gelte aber nicht für Reisende in Sonderflügen wie in den VIP-Jets der Regierung. Der Kanzler und der Vizekanzler waren im August zu politischen Gesprächen nach Kanada geflogen. Das Bundeskanzleramt vereinbarte damals mit der Luftwaffe, die die Regierungsjets betreibt, dass die rund 80 Mitreisenden vor Abflug einen frischen negativen PCR-Test vorlegen mussten. Weil durch diese Sicherheitsmaßnahme eine Verbreitung des Virus im Flugzeug sehr unwahrscheinlich sei, wurde die auf Verkehrsfliegern geltende Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske aufgehoben. Die Besatzung trug aber trotzdem Maske.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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