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Verfassungsschutz überprüfte auf Anfrage von Ministerien Hunderte Nichtregierungsorganisationen

Archivmeldung vom 29.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Emblem des Bundesamts für Verfassungsschutz
Emblem des Bundesamts für Verfassungsschutz

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Verfassungsschutz hat auf Anfrage von Ministerien in den vergangenen Jahren Hunderte Nichtregierungsorganisationen überprüft. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken im Bundestag. Erstmals werden hier Zahlen zum umstrittenen sogenannten Haber-Verfahren genannt.

Demnach teilte der Geheimdienst 2019 in 249 und 2018 in 85 Fällen mit, ob verfassungsrechtliche Erkenntnisse zu Gruppierungen vorliegen, die sich um Projekte oder Fördermittel des Bundes beworben hatten. Die meisten Anfragen - mehr als 300 - stellte das Bundesinnenministerium. Deutlich weniger Überprüfungen veranlassten die Integrationsbeauftragte, das Auswärtige Amt sowie das Bundesfamilienministerium in den beiden Jahren.

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz, erklärte auf Anfrage der "NOZ", er sehe sich angesichts der Zahlen in der "Notwendigkeit einer Regelung durch den parlamentarischen Gesetzgeber" bestätigt. Eine gesetzliche Regelung sei unerlässlich, so Kelber. Er betonte: "Nur auf diese Weise können die Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz in die Entscheidung über die Vergabe staatlicher Leistungen einbezogen werden." Linken-Politikerin Ulla Jelpke kritisierte, die Überprüfung sei eine "deutliche Misstrauenserklärung gegenüber engagierten Bürgerinnen und Bürgern." Sie forderte: "Diese Überprüfungspraxis muss beendet werden."

Die Bundesregierung teilt in der Antwort mit, Ziel der Überprüfung sei es, "die missbräuchliche Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch extremistische Organisationen zu verhindern". Solche Gruppierungen sollten keine staatlichen Leistungen erhalten. Welche Organisationen 2018 und 2019 überprüft worden sind und in wie vielen Fällen die Rückmeldung zur Verwehrung von Fördermitteln führte, teilt die Regierung nicht mit.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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