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Datenschützerin knüpft Online-Behandlungen an Bedingungen

Archivmeldung vom 11.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Marit Hansen, hat den Beschluss des Ärztetags zu reinen Online-Behandlungen von Patienten über Kommunikationsmedien wie Skype grundsätzlich begrüßt - aber zugleich an Bedingungen geknüpft. "Abstriche bei der sicheren und datenschutzkonformen Realisierung darf es natürlich nicht geben", sagte Hansen dem "Handelsblatt".

"Gesundheitsdaten sind sehr sensibel, deswegen lege ich großen Wert darauf, dass die Anforderungen von Datenschutz und Informationssicherheit auf einem hohen Niveau umgesetzt sind." Das sei technisch auch möglich, sagte die Datenschützerin weiter. Allerdings erfüllten nicht alle der heute verbreiteten Videokonferenz-Tools die hohen Anforderungen. "Hier müssen bessere, leicht bedienbare und natürlich datenschutzkonforme Lösungen zum Einsatz kommen, damit Patientendaten nicht in falsche Hände geraten", sagte Hansen. Bei einer rechtssicheren Anwendung der Fernbehandlung sieht die Datenschützerin viele Vorteile. Schleswig-Holstein etwa sei ein Flächenland, in dem nicht jede Region immer gut erreichbar sei. "Man denke nur an die Halligen, wo keine ständige ärztliche Versorgung vor Ort möglich ist", erläuterte Hansen. "Telemedizin kann in diesen Fällen sehr hilfreich sein."

Deswegen sei das Bundesland Vorreiter in Sachen Fernbehandlung: Schon vor dem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages habe die Landesärztekammer ihre Berufsordnung entsprechend geändert. Im Sommer werde diese in Kraft treten. "Die Ärzte müssen aber in jedem Fall prüfen, ob die Fernbehandlung medizinisch vertretbar ist", betonte Hansen. Die Datenschützerin warnte zugleich vor Fernbehandlungen außerhalb der "strikten" Regeln des ärztlichen Berufsstandes. "In der letzten Zeit hat sich leider der Trend verstärkt, dass sich Patienten online bei Anbietern Hilfe holen, die kommerzielle Interessen haben und nicht den Berufsordnungen für Ärzte unterliegen", sagte Hansen. "Mit Doktor Google & Co., bei denen unklar ist, wie die anvertrauten Informationen ausgewertet und womöglich weitergenutzt werden, habe ich Bauchschmerzen." Dort fehle das "bewährte Vertrauensverhältnis" zwischen Patient und Arzt, in dem die sensiblen Daten "hohen Schutz" genössen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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