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Krankenkassenverband bremst Gröhe bei Präventionsgesetz aus

Archivmeldung vom 16.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung

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Der Spitzenverband der Krankenkassen steht bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf der Bremse. Der Verband verweigert nach einem entsprechenden Beschluss seines Verwaltungsrats die im Gesetz vorgesehene Zahlung von 31 Millionen Euro an die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA), schreibt das "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe). Sie soll vor allem die Prävention in den Lebenswelten künftig organisieren und überwachen. "Wir teilen die Ziele des Gesetzes", sagte dazu Verbandssprecher Florian Lanz.

"Die im Sozialgesetzbuch V neu festgelegte Verpflichtung, dass der GKV-Spitzenverband jährlich über 30 Millionen Euro an die BZgA für Präventionsprojekte überweisen muss, ist jedoch mit rechtlichen Zweifeln behaftet." Hier werde per Gesetz vorgegeben, dass Beitragsgelder der Sozialversicherung an eine staatliche Behörde zu zahlen sind. Daher habe der Verwaltungsrat, das demokratisch gewählte oberste Selbstverwaltungsorgan der Kassen, bereits am 2. Dezember den Vorstand beauftragt, die Sache rechtlich zu klären und die Zahlung an die BZgA zu sperren. Nun kommt es voraussichtlich zum Countdown im Konflikt mit dem Minister, schreibt die Zeitung weiter.

Wie Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im zuständigen Ausschuss des Bundestags bestätigte, habe der Vorstand des GKV-Spitzenverbands inzwischen in einem "aufsichtsrechtlichen Beratungsgespräch" von Gesundheitsminister Gröhe die "Anordnung zum sofortigen Vollzug" der Zahlung erhalten. Dies bedeutet, das Geld wird spätestens im Frühjahr fließen. Zugleich ist aber auch der Weg frei, bei den Sozialgerichten gegen die Anordnung zu klagen. Genau dies soll jetzt geschehen, berichtet das "Handelsblatt" weiter.

Die Grünen unterstützen die Absicht der Krankenkassen, eine rechtliche Klärung herbeizuführen. "Die Konstruktion im Präventionsgesetz, nach der die Kassen die BZgA quasi als Auftragnehmer für die Umsetzung des Präventionsgesetzes aus Beitragsgeldern alimentieren müssen, halten auch wir für verfassungsrechtlich bedenklich." Es handele sich dabei vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Bürgern und mithin über Steuern finanziert werden müsste, sagte die Präventionsexpertin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, dem "Handelsblatt". Eine Klage habe daher große Erfolgsaussichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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