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Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe von 2009 bis 2019 verdoppelt

Archivmeldung vom 14.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2019 haben Bund, Länder und Gemeinden 54,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, haben sich die Ausgaben damit in den vergangenen 10 Jahren mehr als verdoppelt (2009: 26,9 Milliarden Euro).

Die Einnahmen - unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen - stiegen von 2009 bis 2019 um mehr als ein Drittel von 2,6 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro.

Zwei Drittel der Ausgaben für die Kindertagesbetreuung

Gut zwei Drittel der Ausgaben (67,2 %) entfielen 2019 mit 36,9 Milliarden Euro auf die Kindertagesbetreuung (Tageseinrichtungen und Tagespflege). Davon wurden 19,1 Milliarden Euro (51,7 %) als Zuschuss an freie Träger gezahlt. Den Ausgaben standen Einnahmen - vor allem aus Gebühren für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen - von 2,0 Milliarden Euro gegenüber.

Ein knappes Viertel der Ausgaben (23,7 %) oder 13,0 Milliarden Euro entfiel auf die Hilfen zur Erziehung. Davon flossen 6,5 Milliarden Euro in die Unterbringung junger Menschen in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder anderen betreuten Wohnformen. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe lagen bei 1,0 Milliarden Euro.

2,1 Milliarden Euro (3,8 % der Ausgaben) investierten Bund, Länder und Gemeinden in Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit, zum Beispiel in außerschulische Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung oder Jugendzentren.

Die restlichen 2,9 Milliarden Euro (5,3 % der Ausgaben) entfielen auf Bereiche wie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Förderung der Erziehung in der Familie, die Jugendsozialarbeit, Mitarbeiterfortbildungen und sonstige Aufgaben, darunter beispielsweise die Mitwirkung bei Verfahren vor den Familiengerichten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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