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CDU-Wirtschaftsflügel zurückhaltend bei Mindestlohn-Moratorium

Archivmeldung vom 04.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Die CSU bekommt für ihre Forderung nach einer Aussetzung der Mindestlohnkontrollen nur zögerliche Unterstützung aus der Schwesterpartei CDU: "Lieber als ein Moratorium wäre mir die sofortige Rechtssicherheit für alle Betroffenen", sagte der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Carsten Linnemann (CDU), der "Frankfurter Rundschau".

Das sei die Koalition nicht zuletzt den ehrenamtlich Tätigen schuldig: "Unsere Vorschläge dazu liegen auf dem Tisch." Der Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde gilt seit Anfang des Jahres. Die Union will nun nachträglich diverse Regeln verändern, etwa die Dokumentationspflicht für Unternehmen.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt plädierte vehement dafür, bis zur Einigung über diese Änderungen die staatlichen Kontrollen über die Einhaltung des Mindestlohns auszusetzen. Die Kontrollen beginnen im März.

Studie: Mindestlohn bremst Rückgang der Schattenwirtschaft

Steigende Sozialbeiträge und die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bremsen einer Studie des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung im Jahr 2015 den Rückgang der Schattenwirtschaft. Trotz der robusten Situation auf dem Arbeitsmarkt und des erwarteten Wirtschaftswachstums bleibe der Anteil der Schattenwirtschaft am Bruttosozialprodukt in diesem Jahr nach einem langjährigen Rückgang unverändert bei 12,2 Prozent, heißt es in der am Dienstag vorgestellten Prognose.

Allein aufgrund der prognostizierten konjunkturellen Entwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt würde die Schattenwirtschaft demnach um circa 1,3 Milliarden Euro zurückgehen, der Mindestlohn werde die Schattenwirtschaft gleichzeitig jedoch um 1,5 Milliarden Euro erhöhen. Unter Schattenwirtschaft versteht man Schwarzarbeit, aber auch illegale Beschäftigung wie illegale Arbeitnehmerüberlassung sowie weitere illegale Tätigkeiten. Bereiche mit besonders hohem Vorkommen von Schwarzarbeit sind den Experten zufolge persönliche Dienstleistungen, Landwirtschaft, Gaststätten und Hotels sowie Teile der Bauwirtschaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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