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Datenschutzexperte bezeichnet DSGVO als Zwischenschritt

Archivmeldung vom 24.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung: Anders ausgedrückt: Fotographier- und Filmverbot, Kriminalisierung von über 300 Millionen Menschen, Abmahnvereine, Beweise deine Unschuld, Denunziantentum und Willkühr. Natürlich auch ein paar kleine Verbesserungen... (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung: Anders ausgedrückt: Fotographier- und Filmverbot, Kriminalisierung von über 300 Millionen Menschen, Abmahnvereine, Beweise deine Unschuld, Denunziantentum und Willkühr. Natürlich auch ein paar kleine Verbesserungen... (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Der Datenschutzexperte Thilo Weichert hat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Zwischenschritt bezeichnet: "Wir haben jetzt einheitliche Regeln in ganz Europa", sagte Weichert am Mittwoch im Deutschlandfunk. Der Rechtsrahmen sei ein völlig neuer. Zudem gebe neue Sanktionsmöglichkeiten. Allerdings reiche das Gesetz allein nicht aus, sondern man brauche auch die notwendigen Verwaltungsinstrumente.

Die Ausstattung der Aufsichtsbehörden sei "absolut unzureichend", um wirklich gegen Riesenkonzerne wie Google oder Facebook vorzugehen. Weiter sagte Weichert, dass eine Ausstattung, sowohl was das Know-how als auch das Personal angeht, erfolgen müsse. Gleichzeitig müsse es zu einer Algorithmen-Kontrolle kommen, die dann auch eine Kontrolle der Vorgänge bei Facebook, nicht nur im Vordergrund sondern auch im Hintergrund, ermögliche. Auch dazu habe man bisher nicht das notwendige Instrumentarium.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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