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Schwarz-Gelb beschließt neues Wahlrecht

Archivmeldung vom 30.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de

Union und FDP haben im Bundestag ein neues Wahlrecht beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen stimmten am Donnerstag 294 Abgeordnete, 241 Parlamentarier votierten dagegen. Die Neuregelung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 gefordert hatte, das sogenannte negative Stimmgewicht zu beseitigen. Dieses kann dazu führen, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen oder umgekehrt.

Die Frist des Verfassungsgerichts für eine Neuregelung bis zum 30. Juni hatte Schwarz-Gelb verstreichen lassen. Seit fast drei Monaten gab es damit in Deutschland faktisch keine gültige Grundlage für eine Bundestagswahl. Nach Ansicht von Experten wäre daher auch eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht nicht mehr zulässig gewesen.

Das neue Wahlrecht sieht vor, dass bei künftigen Wahlen die Stimmen in den einzelnen Ländern nicht mehr wie bisher bundesweit verrechnet werden. Stattdessen soll jedes Bundesland seine Volksvertreter separat entsenden.

SPD und Grüne haben bereits Verfassungsklage gegen die Neuregelung angekündigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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