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Middelberg: Verfassungsschutz und Bundespolizei erhalten verbesserte Befugnisse

Archivmeldung vom 10.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
In Berlin stürzen sich 6-8 Polizisten auf einen harmlosen Mann (Symbolbild)
In Berlin stürzen sich 6-8 Polizisten auf einen harmlosen Mann (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundestag hat Novellen des Verfassungsschutzrechts und der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei verabschiedet. Dazu erklärt der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg: "Die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz sind wesentliche Stützpfeiler der inneren Sicherheit in Deutschland."

Middelberg weiter: "Beide Behörden erhalten mit den heute vom Bundestag beschlossenen Gesetzen nun verbesserte Befugnisse, die Antworten auf den digitalen Wandel und auf neue Bedrohungen geben. Wir als Unionsfraktion konnten damit gegen erheblichen Widerstand durchsetzen, bestehende Kompetenzen in das digitale Zeitalter zu übertragen und den Verfassungsschutz künftig mit dem Instrument der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung auszustatten. Terroristen und Extremisten nutzen heute nicht mehr das klassische Telefon, um sich abzusprechen, sondern Messenger-Dienste wie Facebook, Whats-App und Co. Die neuen Befugnisse erlauben dem Verfassungsschutz, auch in Zukunft Organisationsstrukturen aufzuklären und mögliche Anschlagsplanungen zu verhindern.

Die Profile der Täter auf der Insel Utøya, in Christchurch, Halle und in Hanau haben gezeigt, welche Bedrohung von stillen und introvertierten Radikalisierungsverläufen bei Einzeltätern ausgehen kann. Auch darauf geben wir eine Antwort mit der Erleichterung der Beobachtung von Einzelpersonen durch den Verfassungsschutz.

Die Bundespolizei erhält neue Aufgaben und einen modernen rechtlichen Rahmen. Unter anderem bekommt die Bundespolizei neue Befugnisse bei der Telekommunikationsüberwachung, insbesondere zur Verhinderung von Menschenhandel und Schleusungskriminalität. Die Bundespolizei wird in klar begrenzten Fällen auch für Abschiebungen zuständig sein - inklusive der Antragsbefugnis für die Haft zur Sicherung der Abschiebung.

Gemeinsam mit dem schon im April verabschiedeten IT-Sichergesetz 2.0 wird dieses große Paket für mehr Sicherheit in unserem Land sorgen. Es ist aber auch Ausdruck unserer Wertschätzung der wichtigen Arbeit unserer Sicherheitskräfte, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag für unsere persönliche Sicherheit und Freiheit eintreten."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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