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Rechtsgutachten: CETA-Zusatzerklärung ist bedeutungslos

Archivmeldung vom 17.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0

Durch die von der EU und Kanada zusätzlich geplante "gemeinsame Auslegungserklärung" zum Freihandelsabkommen CETA können wesentliche Kritikpunkte an dem umstrittenen Pakt nicht ausgeräumt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Nürnberger Völkerrechtlers Markus Krajewski im Auftrag der Grünen, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

"Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Gemeinsame Auslegungserklärung die bisherige Kritik am CETA-Kapitel zum Investitionsschutz nicht relativiert, da für keine der umstrittenen und kritischen Punkte rechtssichere Verbesserungen oder Lösungen angeboten werden", heißt es in dem Papier. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will dem vorläufigen Inkrafttreten von CETA bereits am Dienstag im EU-Handelsministerrat zustimmen. "Die Bewertung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: Die hektischen Rettungsversuche von Herrn Gabriel für CETA sind auf ganzer Linie unglaubwürdig", sagte Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter der Zeitung. "Gabriels nachträgliche Erklärung zu Ceta entpuppt sich immer mehr als Luftnummer", fügte Grünen-Expertin Katharina Dröge hinzu.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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