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Haseloff fordert vom Bund sofort Freiheiten für Geimpfte und Genese

Archivmeldung vom 28.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) verlangt sofort mehr Freiheiten für Geimpfte und Genese. Er fordere den Bund auf, so schnell wie möglich eine Verordnung vorzulegen, mit der "die Rechte von Corona-Geimpften und -Genesenen klar geregelt werden", sagte Haseloff dem "Handelsblatt".

"Wir können im Parallelverfahren von Bundestag und Bundesrat die Verordnung noch in der kommenden Woche verabschieden", bot Haseloff an. "Der Bundesrat könnte schon am 7. Mai in seiner regulären Sitzung beschließen. Es wäre aber auch jederzeit eine Sondersitzung vor oder kurz nach diesem Datum möglich."

Haseloff verwies darauf, dass im Grundgesetz die Grundrechte klar geregelt seien und warnte vor einer Niederlage beim Bundesverfassungsgericht auch angesichts der Ausgangssperren. "Wenn der Staat in diese Rechte eingreift, dann muss er diese Eingriffe sehr gut begründen. Wenn wir nicht schnell handeln, werden Gerichte über Einschränkung der Grundrechte entscheiden." Geimpfte und Genesene müssten von der Testpflicht befreit werden, "weil ihre Grundrechte nur aus zwingenden Gründen eingeschränkt werden dürfen", stellte Haseloff klar. Offen sei die Frage der genauen Regelung für Genesene.

"Hier muss der Bund in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut und der ständigen Impfkommission eine Antwort geben. Wir reden hier inzwischen von einer Gruppe von circa drei Millionen Menschen." Sachsen-Anhalt habe bereits in einer Landesverordnung geregelt, dass vollständig Geimpfte behandelt werden wie tagesaktuell Getestete. "Ebenso haben andere Bundesländer diese Frage jeweils auf der Basis des Bundesinfektionsschutzgesetzes geregelt. Das hat funktioniert - bis der Bund das Notbremsengesetz durchgesetzt hat und wir nun eine andere Lage haben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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