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Patientenschützer attackieren Bund und Länder wegen "Tohuwabohu" bei Schutz von Pflegeheimen

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Karin Jung / pixelio.de
Bild: Karin Jung / pixelio.de

Wegen der dramatischen Corona-Lage in vielen Pflegeheimen haben Patientenschützer das Kanzleramt und die Länderchefs attackiert. "Jedes Bundesland hat sein eigenes Corona-Schutzkonzept für Pflegebedürftige und Schwerstkranke. Verantwortlich für das Tohuwabohu ist der für die ambulante und stationäre Pflege inkonsequente Beschluss vom letzten Sonntag", sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Bei den Länder-Regelungen zu Schnelltests gehe es nach dem letzten Bund-Länder-Gipfel "jetzt drunter und drüber". Mitarbeiter in der Altenpflege müssten laut Bund-Länder-Beschluss nicht mehr als zweimal in der Woche getestet werden, erläuterte Brysch. In Hessen reiche sogar ein wöchentlicher Test. "Eine überfällige tägliche Testpflicht gibt es nicht. Für die vom Virus am meisten bedrohte Gruppe der Pflegebedürftigen bleibt es bei unverbindlichen Test-Empfehlungen. Hier macht jedes Bundesland, was es will", so der Vorwurf des Patientenschützers.

Ein Tohuwabohu gebe es auch bei den Bestimmungen für die Angehörigen. "In Sachsen und in Niedersachsen soll sich das Pflegeheim darum kümmern. Zusätzliches Personal dafür gibt es aber nicht", so Brysch in der NOZ. "In Nordrhein-Westfalen ist der Schnelltest empfohlen und in Bayern grundsätzlich vorgeschrieben. Aber die Kosten und die Organisation müssen die Betroffenen selbst übernehmen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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