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Bundesrechnungshof moniert Corona-Abrechnungen bei Bundeswehr

Archivmeldung vom 16.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Fast zwei Jahre lang waren Bundeswehr-Soldaten in ganz Deutschland im Corona-Hilfseinsatz - nun gibt es den Verdacht überhöhter Abrechnungen.

2020 und 2021 unterstützten Soldaten Kommunen in Impfzentren oder bei der Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern und erhielten dafür eine besondere Vergütung in Höhe von 91 Euro pro Tag, wenn die Corona-Hilfe die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritt und kein Freizeitausgleich möglich war.

Wie das Magazin "Business Insider" schreibt, erhebt jetzt der Rechnungshof Vorwürfe gegen die Bundeswehr: Weil man dort die Regelungen zur Zahlung der Zuschläge nicht gut organisiert habe, hätten einige Soldaten mehr Geld für die Einsätze abgerechnet, als ihnen zustand. Demnach erhielten Soldaten neben ihren Dienstbezügen innerhalb von vier Monaten Geldleistungen von bis zu 7.000 Euro, obwohl sie im Rahmen der Corona-Amtshilfe ausschließlich planbaren büromäßigen Schichtdienst leisteten. Konkret kritisieren die Prüfer des Bundesrechnungshofs unter anderem das Kommando "Territoriale Aufgaben" der Bundeswehr.

Brisant daran: Chef des Kommandos war zu diesem Zeitpunkt noch Generalleutnant Carsten Breuer - der Mann, der von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) jetzt zum neuen Generalinspekteur der Bundeswehr berufen wurde. Demnach sollen im Kommando Territoriale Aufgaben unter Breuers Leitung Telearbeit sowie Arbeit auf Abruf in dienstfreien Wochen geplant worden sein, ohne dass eine Dienstleistung zu diesen Zeiten in Anspruch genommen wurde, heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofs. Auch dienstfreie Wochen sowie Wochenenden innerhalb der dienstfreien Zeit sollen nicht als Freistellung vom Dienst bei Abrechnungen der Corona-Sonderzahlungen abgezogen worden sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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