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Weiß: Jobs bis 2022 gesichert

Archivmeldung vom 16.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Das Kabinett hat heute das Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld, helfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Ohne diese Maßnahmen wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit viel höher ausgefallen."

Weiß weiter: "Damit haben wir Arbeitsplätze und Unternehmen gesichert.Die Krise ist noch nicht überstanden, aber wir sind auf einem guten Weg. Noch sind viele Menschen, Unternehmen und Branchen von Arbeitsausfällen betroffen. Daher freue ich mich, dass die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes nun auf den Weg gebracht wurde. So bauen wir eine Brücke in das Jahr 2022 gebaut.

Gleichwohl darf struktureller Anpassungsbedarf bei Unternehmen nicht aus dem Blick geraten. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig und richtig, wenn im weiteren Verlauf Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen angepasst werden. So ist die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.7.2021 bis längstens zum 31.12.2021 nur noch dann möglich, wenn Betriebe die Kurzarbeit für ihre Beschäftigten nutzen, um diese fort- oder weiterzubilden. Am Ende kommt es nicht nur darauf an die Krise durchzustehen, sondern sich auch fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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