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Bundesregierung musste bis 1990 Flüge genehmigen lassen

Archivmeldung vom 10.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die Bundesregierung musste bis 1990 die westlichen Alliierten jedes Mal um Erlaubnis bitten, wenn sie ein Flugzeug aus der Sowjetunion in den westdeutschen Luftraum einfliegen lassen wollte. Das Bonner Verkehrsministerium beantragte die Genehmigung bei zivilen Maschinen, das Verteidigungsministerium bei Militärflugzeugen, berichtet der "Spiegel". Die Alliierten ließen sich mit der Antwort in der Regel 48 Stunden Zeit. Das geht aus einem Vermerk im Archiv des Auswärtigen Amtes hervor, der jetzt bekannt wurde.

US-Amerikaner, Franzosen und Briten beriefen sich auf den Überleitungsvertrag von 1952, der zu jenen Vereinbarungen mit Bonn zählte, die das Besatzungsregime in der Bundesrepublik offiziell beendeten. Obwohl die Bundesregierung den alliierten Standpunkt nicht teilte, ließ sie das Thema lange ruhen. Erst als 1987 die Frage aufkam, wer den Einflug jener sowjetischen Maschinen erlauben sollte, mit denen Moskau die Einhaltung eines Abrüstungsabkommens mit den USA kontrollieren wollte, reklamierte Bonn die Zuständigkeit für sich. Die Briten lehnten ab: "You are not sovereign", hieß es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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