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Amnesty International fordert restriktivere Regeln für Auslandseinsätze der Bundeswehr

Archivmeldung vom 10.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bundeswehr/Wilke
Bild: Bundeswehr/Wilke

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International fordert, Auslandseinsätze der Bundeswehr restriktiver zu regeln. Dies geht aus einem Gutachten hervor, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vorliegt. Ein Streitkräfteeinsatzgesetz soll demnach den Schutz von Zivilisten zum vorrangigen Ziel erheben. Nur gegnerische Kräfte, die sich "unmittelbar an Feindseligkeiten beteiligen", sollen getötet werden dürfen. Die derzeitigen Auslandseinsätze der Bundeswehr fänden "an der Grenze der Verfassungswidrigkeit" statt, sagte die Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, Monika Lüke, der FAZ.

Laut dem Gutachten, an dessen Vorbereitung auch Staats- und Völkerrechtler beteiligt waren, wäre dann etwa die gezielte Tötung von schlafenden Taliban verboten. Deutsche Soldaten müssten demnach den Betroffenen zunächst festnehmen, wenn das ohne Gefahr für sie möglich wäre. Auch der Einsatz von Drohnen wäre unverhältnismäßig, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass Zivilisten getötet würden. Es sei für die Soldaten "praktisch unmöglich, Personen zuverlässig als Kämpfer zu identifizieren und von Zivilisten abzugrenzen", heißt es in dem Gutachten. "Eine solche Regelung ist zur Wahrung des Rechtsfriedens im Einsatzland unverzichtbar." Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hält ein solches Gesetz für nicht erforderlich, auch das Auswärtige Amt ist skeptisch. "Wir bedauern, dass das Verteidigungsministeriums dazu schweigt", sagte Lüke. Auch von Völkerrechtlern wird die derzeitige Lage kritisch gesehen. Der Leiter des Potsdamer Menschenrechtszentrums, Andreas Zimmermann, sagte der Zeitung: "Grundsätzlich bedarf es für Eingriffe in Leben und Freiheit einer gesetzlichen Grundlage." Es sei zweifelhaft, ob etwa Beschlüsse des Bundestages sowie die Grundgesetznormen und völkerrechtliche Vorschriften ausreichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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