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Papier gegen Verschärfung des Blasphemie-Paragraphen

Archivmeldung vom 13.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hans-Jürgen Papier Bild: Michael Panse
Hans-Jürgen Papier Bild: Michael Panse

Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier lehnt härtere Gesetze gegen Religionsbeleidigung ab. "Der Staat muss Sorge tragen für eine friedliche Koexistenz der Religionen. Zu seiner schärfsten Waffe, dem Strafrecht, sollte er aber erst greifen, wenn der öffentliche Frieden gestört ist", sagte Papier der "Welt" (Samstagausgabe).

Als Konsequenz aus dem islamfeindlichen Film "Die Unschuld der Muslime" hatten Politiker eine Verschärfung des sogenannten Blasphemie-Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches gefordert. Demnach soll jede Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses strafbar sein, unabhängig davon, ob der öffentliche Frieden gefährdet ist oder nicht. Papier hält es zudem für möglich, den islamfeindlichen Film auf der Basis des geltenden Rechts zu verbieten.

Es könne durchaus sein, dass die Voraussetzungen des Paragraphen 166 erfüllt sind. "Strafrechtliche Verfolgung käme dann in Betracht - und Verbote der Aufführung oder der Verbreitung wären zu erwägen." Bei Karikaturen des Propheten Mohammed sei im Einzelfall die Grenze zu ziehen und festzustellen, ob eine Karikatur eine besonders verletzende Missachtung der Religion darstelle und eine solche Verunglimpfung überdies den öffentlichen Frieden gefährde.

"Es kann allerdings nicht sein, dass die staatlichen Gesetze allein nach den internen Regeln einer Religionsgemeinschaft interpretiert werden", fügte Papier hinzu. "Wenn zum Beispiel in einer Religionsgemeinschaft ein Bebilderungsverbot besteht, bedeutet das noch nicht, dass auch das staatliche Recht das bedingungslos umzusetzen hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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