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Soziale Netzwerke: Union will externen Entscheid über strafbare Inhalte

Archivmeldung vom 25.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ist das NetzDG eine Zensur?
Ist das NetzDG eine Zensur?

Bild: Gettyimmages

Die Unionsfraktion im Bundestag will im Rahmen der geplanten Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) durchsetzen, dass soziale Netzwerke wie Facebook künftig nicht mehr über die Rechtswidrigkeit von gemeldeten Inhalten entscheiden.

"Wichtig ist uns, dass nicht die Betreiber sozialer Netzwerke über die Strafbarkeit von Inhalten entscheiden, sondern eine Selbstkontrolle im Sinne des NetzDG", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Nadine Schön (CDU), dem "Handelsblatt". Dies ermögliche eine "klare Zuweisung der Verantwortung" und bringe den "Schutz der Meinungsfreiheit und den Schutz der Persönlichkeitsrechte in besonderer Weise zum Ausgleich", so die CDU-Politikerin weiter.

Das geltende NetzDG erlaubt es Unternehmen zwar schon jetzt, zur juristischen Bewertung komplizierter Löschanträge auch externe Expertise einzuholen. Eine gesetzliche Pflicht, dies zu tun, gibt es aber bisher nicht. Auch künftig sollen laut den Plänen des Bundesjustizministeriums Plattformanbieter selbst entscheiden dürfen, ob sie eine vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannte sogenannte Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung in Anspruch nehmen, um zu klären, ob ein Inhalt tatsächlich rechtswidrig ist.

"Leider ist das im Gesetz nicht verbindlich vorgesehen", sagte Schön. Der Verband der Internetwirtschaft lehnt den Vorstoß der Union ab. Leider gehe der Ansatz in die falsche Richtung, sagte Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des Verbands. "So würde aus einem Instrument der Selbstregulierung eine weitere gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen", so der Verbandschef weiter. Er fürchtet außerdem, dass die im neuen NetzDG angedachten Meldepflichten für soziale Netzwerke zu einem "sprunghaften Anstieg der Fallzahlen" führen könnten. "Aktuell ist völlig unklar, ob die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle das überhaupt bewältigen können", sagte Süme dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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