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Bundestag stärkt Minderheitenrechte

Archivmeldung vom 03.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Der Bundestag hat am Donnerstag die Minderheitenrechte der Opposition gestärkt. 531 Abgeordnete stimmten einem entsprechenden Antrag von Union und SPD zur Änderung der Geschäftsordnung zu, zwei Abgeordnete stimmten dagegen, 55 enthielten sich. Damit kann unter anderem in der laufenden Wahlperiode auf den Antrag von nur 120 Abgeordneten hin ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.

Der am Donnerstag beschlossene Kompromiss war auch von den Grünen unterstützt worden, während dieser der Linken nicht weit genug gegangen war. Die Opposition kommt im Bundestag auf nur auf rund ein Fünftel der Sitze. Damit hätte sie ohne eine Änderung der Geschäftsordnung nicht alle Instrumente der Oppositionsarbeit nutzen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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