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Verkehrsminister Dobrindt darf über den Standort einer neuen Superbehörde entscheiden

Archivmeldung vom 04.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0
Alexander Dobrindt Bild: International Transport Forum, on Flickr CC BY-SA 2.0

Verkehrsminister Alexander Dobrindt soll einen Freibrief für die Ansiedlung des neuen Fernstraßen-Bundesamtes bekommen. Wie der stern berichtet, darf der CSU-Politiker laut dem Gesetzentwurf zur privatrechtlichen Verwaltung der Autobahnen allein über den Standort der neuen Superbehörde entscheiden.

Das Fernstraßen-Bundesamt soll künftig den Betrieb der Autobahnen durch eine bundeseigene Infrastruktur-GmbH überwachen. Die Behörde soll die korrekte Verwendung von rund acht Milliarden Euro Mauteinnahmen von PKW und LKW überwachen und wird vom Start weg mit mindestens 1300 Beamten samt Präsidenten ausgestattet sein.

In einer Kostenschätzung werden 758 Millionen Euro Personal- und Sachkosten veranschlagt. Damit wird das Fernstraßen-Bundesamt eine Superbehörde. Am 14. Dezember passierte ein entsprechendes Gesetzespaket das Bundeskabinett. Noch vor der Bundestagswahl soll es durchs Parlament.

Zum Standort des Amtes steht - im Gegensatz zur bisherigen Praxis bei der Einrichtung neuer Bundesbehörden - nichts konkretes im Gesetz. In Artikel 14, Paragraf 1, Absatz 2 heißt es: "Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur bestimmt den Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes."

Das lässt Verkehrsminister Dobrindt, der bisher sein Heimatland stets üppig mit Investitionen bedachte, freie Hand. Erst Anfang November lobte CSU-Chef Horst Seehofer auf dem Parteitag den "lieben Alexander" für die vielen Milliarden, die unter seiner Regie in Bayerns Straßen geflossen seien. Ein CSU-Verkehrsminister sei "gleichbedeutend mit Überweisungen für Bayern".

Quelle: Gruner+Jahr, STERN (ots)

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