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Kürzung von Integrationsgeldern: Kretschmer kritisiert Scholz

Archivmeldung vom 17.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Kretschmer (2017)
Michael Kretschmer (2017)

Von Pawel Sosnowski / Sächsische Staatskanzlei - https://www.ministerpraesident.sachsen.de/biografie-des-ministerpraesidenten-3407.html, CC BY-SA 4.0, Link

Wegen der geplanten massiven Kürzung von Geldern für die Integration von Migranten, hat Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) heftig kritisiert.

"Das legt die Axt an den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden und ist beim Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit nicht hilfreich. Die SPD predigt immer wieder, dass wir offen sein sollen und Menschen aufnehmen. Dann darf man den Ländern aber nicht gleichzeitig die Mittel aus der Hand schlagen, um diesen Zuzug zu bewältigen", sagte Kretschmer der "Bild-Zeitung".

Derzeit stellt der Bund 4,7 Milliarden Euro für Integrationskurse, Fortbildung, Unterbringung etc. zur Verfügung. Diese Gelder sollen im kommenden Jahr halbiert und 2021 auf ein Viertel (1,3 Milliarden) Euro abgesenkt werden. "Ich halte die Pläne von Bundesfinanzminister Scholz zur Kürzung der Integrationshilfen für äußerst gefährlich", so Sachsens Ministerpräsident weiter. Integration sei eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe", der sich der Bund nicht entziehen dürfe.

"Die Pläne von Olaf Scholz sind vor allem ein Schlag ins Gesicht der vielen ehrenamtlichen Initiativen vor Ort. Keine Sprachkurse, keine Integrationsbegleiter, keine Erstorientierung zum Alltag, Sitten und Gebräuchen in Deutschland, keine Schulen mit praktischer Ausbildung. Ich kann vor der Umsetzung dieser Pläne nur warnen", sagte Kretschmer der "Bild-Zeitung". Die bisherige finanzielle Unterstützung des Bundes beinhaltet neben der Integrationspauschale und einem Betrag für flüchtlingsbezogene Bedarfe im Bereiche der Kinderbetreuung auch die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer, die Verfahrens- und Ablehnungspauschale und die vollständige Entlastung von den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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