Rotes Kreuz verlangt Erweiterung des neuen Wehrdienst-Gesetzes

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Die Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Gerda Hasselfeldt, hat gefordert, das Gesetz zum Neuen Wehrdienst zu erweitern und darin auch auf die Möglichkeit eines sozialen Dienstes hinzuweisen. "Mir geht es einfach darum, dass wir nicht nur den zweifellos wichtigen Dienst bei der Bundeswehr im Blick haben, sondern auch eine zivile Entsprechung", sagte Hasselfeldt dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Denn wir brauchen mehr Engagement in der Gesellschaft."
Es sollte daher "unbedingt die Gelegenheit genutzt werden, die
Jugendlichen parallel auch auf die Möglichkeit eines sozialen Dienstes
für die Gesellschaft hinzuweisen und ihnen dazu auch eine Beratung
anzubieten." Umfragen zeigten "dass viele junge Menschen bereit wären,
sich in unserer Gesellschaft persönlich zu engagieren und es nicht tun,
weil sie nicht wissen, wo und zu welchen Bedingungen das möglich ist.
Der Staat sollte die jungen Menschen auch darüber umfassend in Kenntnis
setzen", so die DRK-Chefin.
Hasselfeldt drängte auch darauf, die
Angebote besser auszugestalten und dabei für finanzielle Anreize zu
sorgen. Es müssten "sowohl der Wehrdienst als auch der freiwillige
soziale Dienst attraktiver gestaltet werden als heute", sagte sie. "So
wie sie jetzt konzipiert sind, sind die freiwilligen Dienste eher eine
Angelegenheit für junge Leute, deren Eltern wohlhabend sind." Auch die
Anerkennung von Dienstjahren bei Studienzulassungen müsse verbessert
werden.
Die DRK-Präsidentin zeigte sich überzeugt, dass man im
Falle einer Wiedereinsetzung der Wehrpflicht auch wieder die Möglichkeit
schaffen müsse, den Kriegsdienst zu verweigern und man für einen neuen
Zivildienst "die notwendigen Strukturen aufbauen" müsse.
Das sei
aber etwa im Pflegebereich problematisch. Denn "die Zahl der
Kriegsdienstverweigerer wäre aller Wahrscheinlichkeit nach größer als
die Zahl derer, die freiwillig mobilisiert werden könnten". Die
DRK-Präsidentin weiter: "Dabei muss man einkalkulieren, dass sich die
Situation in den Einrichtungen, in denen die Zivildienstleitenden
eingesetzt würden, im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als die Wehrpflicht
ausgesetzt wurde, verändert hat. Die Pflegeeinrichtungen haben nicht
mehr so viele Arbeitskräfte zur Verfügung, die Zivildienstleistende
anleiten könnten, wie damals. Zivildienstleistende könnten auch nicht
einfach reguläre Arbeitskräfte ersetzen. Das muss man alles beachten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur